Unfälle im Straßenverkehr erlebt jede Person. Auch wenn man nicht immer unbedingt selbst für den Schaden verantwortlich ist, kann schon ein kleinerer Auffahrunfall mehrere Hundert Euro kosten. Genau darum können Sie als unverschuldete Person nach dem Unfall Entschädigung in Form eines Schadensersatzes verlangen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, denn es ist nicht immer zwangsläufig nötig, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten.

Schadensersatz von Fahrzeug
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An welche Bedingungen ist der Schadensersatz gebunden?

Grundsätzlich muss für den Anspruch auf Schadensersatz auch ein Schaden vorliegen. Das bedeutet, dass Sie als Person oder eine Sache in Ihrem Besitz durch ein Ereignis wie beispielsweise einen Unfall einen Nachteil erleiden. Hierbei wird zwischen materiellen Schäden wie Kosten für das Abschleppen oder die Reparatur und immateriellen Schäden unterschieden. Damit Sie Anspruch auf Schadensersatz stellen können, muss ein Schuldverhältnis bestehen. Es muss also geklärt werden, dass eine andere Person als Sie selbst Schuld an dem Schaden hat.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Grundsätzlich können Sie sich immer zwischen dem Vorgehen mit juristischer Hilfe und einem eigenständigen Vorgehen, also die Selbstregulierung, entscheiden. Welche Option für Sie die Richtige ist, unterscheidet sich je nach Eindeutigkeit und Schwere des Unfalls.

Vorgehen ohne Anwalt oder Anwältin

Nach einem kleineren Unfall mit eindeutiger Schuld können Sie den Schadensersatzanspruch problemlos selbst stellen. Sachschäden an Ihrem Fahrzeug werden in der Regel durch ein Gutachten objektiv ermittelt und sind somit eindeutig bestimmt. Sollten Kosten für einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug anfallen, werden diese meistens ebenfalls im Gutachten berücksichtigt. Wurden durch den Unfall andere Gegenstände wie Kleidung oder Smartphones und andere technische Geräte beschädigt, ist eine eindeutige Bestimmung des Schadensersatzes schon schwieriger. Oft kommt es zu Unstimmigkeiten über die Höhe der Schäden, die sich nicht auf das Auto selbst beziehen.

Vorgehen mit Anwalt oder Anwältin

Es gibt verschiedene Gründe, sich Hilfe von einem Anwalt oder einer Anwältin zu holen. Falls Sie sich nicht mit der Thematik des Schadensersatzes auskennen, ist es grundsätzlich immer ratsam, juristische Unterstützung zu beanspruchen. Insbesondere bei Unfällen mit komplexeren Schäden und eventuellen Entgeltausfällen sowie Schmerzensgeldansprüchen ist diese Hilfe sinnvoll. Ein Anwalt oder eine Anwältin hilft Ihnen dabei, alle Ihnen zustehenden Ansprüche aufzuzeigen und diese auch geltend zu machen. Bei einem Vorgehen ohne juristische Hilfe sind Sie an die Aussagen des Gutachtens gebunden und können häufig nicht ohne Weiteres zusätzliche Ansprüche geltend machen.

Selbstregulierung, diese Schadenspositionen gibt es

Wenn Sie Ihren Schaden selbst regulieren möchten, sollten Sie genau wissen, welche verschiedenen Schadenspositionen Sie beanspruchen können. Wichtig ist, dass Sie für den Ernstfall alle Ihnen entstandenen Kosten nachweisen können, um möglichen rechtlichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen! Es gibt verschiedene Schadenspositionen, die Sie geltend machen können:

  • Schäden an Ihrer Person
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug (Reparaturkosten und / oder Wertminderung)
  • Direkte Sachschäden (beispielsweise an Brillen oder Kleidung)
  • Kosten für Mietwagen
  • Taxifahrten
  • Kosten für Sachverständige
  • Abschleppkosten
  • Standgeld
  • Kosten für die Ab- und Anmeldung
  • Gebühren für ein neues Kennzeichen
  • Verlust des Tanks
  • Entsorgungskosten
  • Kosten für eventuelle Kredite

Besondere Ansprüche bei Personenschäden

  • Kosten für die Heilung (Krankenhauskosten und Vergleichbares)
  • Kosten für besondere / erhöhte Bedürfnisse
  • Pflegeschäden
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschäden
  • Schmerzensgeld
  • Kosten für die Kinderbetreuung

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